DAS KÄRNTEN AKTUELL 12 Eine Doku des deutschen Privatsenders RTL über afghanische Asylberechtigte, die das Asylsystem ausnutzen, indem sie Urlaub in dem Land machen, aus welchem sie angeblich fliehen mussten, hat für Aufsehen gesorgt. So sollen jeden Monat mehrere hundert Afghanen, die in Deutschland Antrag auf Schutzbedürftigkeit gestellt haben, durch einen Trick in ihr Heimatland gereist sein. Auf Urlaub! Allzu brutal verfolgt dürften dieser „Schutzsuchenden“ in ihrer Heimat also nicht werden, sonst würden sie dorthin nicht ganz entspannt auf Familienbesuch fahren. Und das können sie sich dank der üppigen Sozialleistungen, die sie vom Steuerzahler erhalten, auch locker leisten. Erst unlängst ist bekannt geworden, dass eine syrische Asylantenfamilie 4.600 Euro netto pro Monat vom Staat einkassiert. Dazu kommen noch Familienbeihilfe, Klimabonus, Schulstartgeld, Rezeptgebührenbefreiung, der halbe Preis bei den Wiener Linien, die ORF-Gebührenbefreiung, etc. Also in Wahrheit mehr als 6.000 Euro netto. Summen von denen arbeitende österreichische Familien nur träumen können! Kein Wunder also, dass auch Österreich als El Dorado für Asylbetrüger aus aller Herren Länder gilt. Denn wie sonst ist es zu erklären, dass Menschen aus Syrien, Afghanistan, Tschetschenien oder Afrika ausgerechnet bei uns um Asyl ansuchen, wo sie doch bei ihrer „Flucht“ mehrere sogenannte Drittländer durchquert haben, in denen sie mindestes genauso sicher wären, wie bei uns. Das österreichische Sozialsystem ist definitiv ein Pull-Faktor. Die Zahlen sprechen jedenfalls dafür. So sind seit 2020 mehr als 240.000 illegale Einwanderer unter dem Deckmantel Asyl bei uns gestrandet. Auffallend dabei ist der hohe Männeranteil. So haben etwa 2023 32.282 Männer, aber nur 6.992 Frauen bei uns um Asyl angesucht. Angesichts dieser Zahlen darf man die Frage stellen, ob hier nicht Gastfreundschaft und Asylrecht schamlos ausgenützt werden. Denn wenn angeblich in ihren Ländern Verfolgte genau dorthin auf Urlaub fahren, muss der Sozialstaat deren Schutzwürdigkeit überprüfen. Denn Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten kann unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen der Schutzstatus auch aberkannt werden. Ganz allgemein kann ein Asylstatus aberkannt werden, wenn die betroffene Person nicht (mehr) schutzwürdig ist, einen Ausschlussgrund gesetzt hat (wie z. B. eine Straftat), sich wieder dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt oder den Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt hat. Es muss klar sein: Wer unser Asylrecht für Sozial- oder Arbeitsmigration missbraucht, hat es nicht verdient! Entsprechen die deutschen Medienberichte hinsichtlich Urlaubsreisen den Tatsachen, dann ist es evident, dass zumindest bestimmte Regionen in Afghanistan als sicher angenommen werden können. 2023 gab es laut Detailstatistik des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl nur 4.750 Abschiebungen, denen rund 60.000 Asylanträge, vorwiegend von Syrern und Afghanen, gegenüberstanden. Noch dazu wurden nur 36 Syrer abgeschoben, Afghanen scheinen in der Statistik nicht einmal auf. Angeführt wird die Abschiebestatistik von Slowaken, Ungarn und Rumänen – also Staatsbürgern von EU-Ländern! Daran hat sich auch im ersten Halbjahr 2024 so gut wie nichts geändert, in dem nur 15 Syrer und 9 Afghanen abgeschoben wurden. Aus menschenrechtlicher und humanitärer Sicht müssen Aberkennungsgründe jedenfalls streng durchgezogen werden. Die konsequentere Befolgung rechtlicher Grundlagen des Asylwesens und die Unterbindung seines Missbrauchs, dienen letztlich auch der Aufnahmebereitschaft der Gastbevölkerung. Und die ist bereits am Limit. Steuerzahler finanzieren HeimatUrlaub politisch verfolgter Afghanen Österreich ist begehrt für Asylwerber aus vielen Ländern. Das weltbeste Sozialsystem ist dank Willkommenskultur kaum noch zu finanzieren.
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