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DAS KÄRNTEN AKTUELL 17 VW-Konzern korrigiert wiederum Auslieferungszahlen Weniger Weinernte heuer in OÖ – spezieller Jahrgang? Zugausfall als Grund für eine Dienstverhinderung? VW hat als Deutschlands größter Autokonzern erneut seine Stückzahlen-Prognose sowie seine Umsatzerwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2024 nach unten revidiert: Die Erwartung lag bei 9,2 Millionen Fahrzeugen, jetzt rechnen die Wolfsburger bloß mit 9 Mio. ausgelieferten Autos. Nach 322 Milliarden Umsatz 2023 geht man 2024 noch von ca. 320 Mrd. aus. Das beeinflusst auch das operative Ergebnis, derweil taxiert auf 18 Mrd. Euro und wohl auf eine operative Ergebnismarge von rund 5,6 Prozent – so Konzernchef Oliver Blume dazu laut Austria Presse Agentur (APA). Die VW-Geschäftsführung setzte schon bekannte Schritte – drohende Standortschließung und 30.000 auf dem Spiel stehende Jobs. Und – die Beschäftigungsgarantie wurde schon gekündigt. So weit, alles bekannt. Die neue Strategie von VW folgte mit einer Preiserhöhung auf alle Motoren- und Ausstattungslinien um durchschnittlich 2,1 bis 3,2 %. Der VW Golf kostet um 1.150 € mehr; der Touareg um 2.490 € mehr. Quasi der Rest um 1.000 € mehr bis auf die Ausnahme „kleine Polo“. Detail – der Verbrenner-Golf ist knapp unter 30.000 € angesiedelt. Und – zeitgleich sinkt der Preis für den elektrischen ID.3 (Basis) um 3.600 € mit 388 Kilometern Reichweite plus konzerninterner E-Mobilitätsbonus von 3.750 € für Privat- und Firmenkunden gleichermaßen. Somit preislich schon auf Augenhöhe mit dem Verbrenner mit 29.760 € mit Absicht die E-Mobilität attraktiver zu machen. Ex-Konzernchef Herbert Diess sagt, dass der profitable Verbrenner weiter alles finanziert, weil sich in Europa der eletrische Kleinwagen nicht profitabel herstellen lässt … Das Ausmaß der Traubenmenge heuer ist gegenüber dem Vorjahr um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen. Schuld daran hat die lange Trockenheit. Trotzdem planen die in Oberösterreich davon stark betroffenen Winzerinnen und Winzer keine Preissteigerungen, heißt es gegenüber ORF.at. „Die große Trockenheit hat dazu geführt, dass die Trauben kleiner sind“, so der Präsident des Landesweinbauverbandes, Leonhard Gmeiner gegenüber dem öffentlichen Medium. Allerdings, so die erfreuliche Ergänzung, „sind die Trauben dafür extrakt- und zuckerreicher, was Volumen in den Wein bringe“. Somit ist dieser Jahrgang speziell und vielleicht ein „Spitzenjahrgang“. Generell begann in Österreich durch den Klimawandel (der heiße Sommer) die Weinernte früher – die Hauptlese über mehrere Wochen endet Ende September und lt. einer Vorschätzung der Statistik Austria wird die Weinernte-Menge 2024 bei 1,9 Mio. hl liegen. Sie sollte (etwas) Druck vom Markt nehmen. Im Vorjahr waren es (noch) 2,33 Mio. Hektoliter. Für eine Flasche Rotwein sind ca. 1300 g Trauben nötig. Bei Weißwein sind es zirka 1.500 Trauben. Die Aktualität der Hochwasserkatastrophe zuletzt massiv im Osten des Landes hat auch die Frage nach ihrer Auswirkung auf die Arbeitswelt und der verknüpften Rechtslage in den Fokus gestellt. Die Jahrhundertflut in NÖ und Wien ist im Arbeitsrecht eine Neuigkeit. Was mache ich also, wenn ich meine Arbeitsstätte nicht erreichen kann? Vorweg, es ist immer eine Einzelfallbeurteilung, falls ich es nicht schaffe wegen Unwettern, Überflutungen, Murenabgängen meinen Arbeitsplatz rechtzeitig, später oder gar nicht zu erreichen. Fakt ist, Pendlerinnen und Pendlern bleibt der Weg zur Arbeit nicht erspart, auch wenn sie – so wie jetzt – mit langen Bahnstreckensperren konfrontiert sind und deshalb sogar deutlich länger brauchen. Wenn der Zug nicht fährt, ist es eine Dienstverhinderung, die für bis zu zehn Tage einen Entgeltfortzahlungs-Anspruch auslöst, sagt der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Gruber-Risak. Freilich muss, so auch, man alles Zumutbare unternehmen, um die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa einem Umstieg aufs Auto. Andernfalls könnte eine Kündigung drohen. Ferner, „bei einer Vollzeitbeschäftigung ist Pendeln im Umfang von zwei Stunden zumutbar“. Als Ergänzung – falls der Wetterbericht einen Tag vorher starken Regen oder Schneefall voraussagt, muss der Arbeitnehmer früher als sonst von zu Hause losfahren oder auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen. Doch er muss sich nicht selbst oder andere dabei gefährden. Bei vorliegenden Zivilschutzwarnungen bleibt man zuhause. Bei einer vorliegenden Homeoffice-Vereinbarung kann diese auf solche Fälle mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

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