das KÄRNTEN AKTUELL 13 Man glaubt, in einem gemütlichen Lokal am Meer zu speisen, genießt die lockere Wohnzimmer-Atmopshäre, das mediterrane Essen, den leichten Wein und die einladende Umgebung – im Markt-Restaurant „Zum Ivo“ auf dem Klagenfurter Benediktinerplatz. Hier schmeckt es wie an der Adria-Küste und die vielen Gourmets kommen bei den lukullischen Leckerbissen voll auf ihre Rechnung. Auf der Speisekarte finden sich u. a. Spezialitäten wie eine köstliche Fischplatte, Muscheln, Calamaris, diverse Meeresfrüchte, Risottos oder würzige südländische Fleischgerichte. Besonders beliebt ist die herzhafte Fischsuppe. Auch österreichische Spezialitäten oder Gerichte für Vegetarier werden serviert. Gastronom Ivo Blazevic-Hager, ein „lebendes Aushängeschild“ des beliebten Marktes, erklärt: „Ich habe mir mit diesem Restaurant im Herzen der Landeshauptstadt 2012 einen Lebenstraum erfüllt. Zu meinen Gästen zählen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten. Sie können bei mir für einige Zeit den oft hektischen Alltag vergessen, mit Freunden plaudern oder sich am Angebot frisch zubereiteter Speisen erfreuen.“ Der freundliche Gastwirt mit kroatischen Wurzeln wird stets von seiner Frau Erika liebevoll unterstützt. Junior-Chef Sven Hager-Blazevic ist „Herr der Küche“. Dem 27-Jährigen steht dabei Köchin Eleonora von Euw zur Seite. Sven Hager: „Ich bin mit Leib und Seele Koch! Ich bin ja in diesem geselligen Lokal aufgewachsen, kenne die Stammgäste und freue mich, wenn es den Leuten so richtig schmeckt!“ Im Sommer kann man beim Essen, Plaudern und Malvasia-Trinken im Vorgarten die Sonnenstrahlen genießen, aber auch im Lokal findet sich genügend Platz für unterhaltsame Runden des bestens geführten Familienbetriebes. Sven Hager: „Bei uns kann man jederzeit Firmen-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern bestellen. Da erfüllen wir gerne die Wünsche der Kunden.“ „Zum Ivo“ hat von Dienstag bis Samstag (8.00 bis 17 Uhr, Küche von 11.30 bis 15 Uhr) geöffnet. Seit nunmehr weit über zehn Jahren werden private Grundstücksveräußerungen – sofern keine Ausnahmebestimmung greift – der Immobilienertragsteuer unterworfen. Im Folgenden sollen mögliche Steuerbefreiungen beleuchtet werden. Der Begriff Grundstück umfasst neben dem (eigentlichen) Grund und Boden auch sämtliche auf einem Grundstück errichtete Baulichkeiten samt Eigenheim/Eigentumswohnungen sowie Baurechte, die entgeltlich übertragen werden. Eine wesentliche Ausnahme von dieser Besteuerung ist gegeben, wenn es sich beim verkauften Objekt um den Hauptwohnsitz handelt. Dabei sind zwei unterschiedliche Arten von Befreiungen zu sehen. Sollte das Objekt (ursprünglich) entgeltlich vom nunmehrigen Veräußerer angeschafft worden sein, so muss der Hauptwohnsitz seit der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre nachgewiesen werden. Dies bedeutet beispielsweise im Schenkungs- oder Erbfall, dass diese Form der Befreiung für den Erben/Geschenknehmer nicht gilt, da der Erwerb in diesen Fällen unentgeltlich im Wege einer Schenkung oder Erbschaft erfolgt ist. Die zweite Form der Hauptwohnsitzbefreiung wäre dann gegeben, wenn der Grundstücksverkäufer innerhalb der letzten 10 Jahre zumindest 5 Jahre in diesem Objekt seinen Hauptwohnsitz hatte („5 aus 10-Regel“). Dabei ist zu beachten, dass diese Mindestdauer von 5 Jahren durchgehend gegeben sein muss, ansonsten diese Befreiung nicht zum Tragen kommt. Nützt jemand ein Objekt beispielsweise für vier Jahre als Hauptwohnsitz, meldet sich dann für ein Jahr ab und wohnt danach wiederum vier Jahre im selben Objekt, dann kommt die Befreiung nicht zur Anwendung, da zwar in den letzten zehn Jahren acht Jahre der Hauptwohnsitz begründet war, jedoch die vom Gesetzgeber verlangte durchgehende 5-Jahres-Periode nicht erfüllt ist. Die Hauptwohnsitzbefreiung ist nicht verschenkbar oder vererbbar, selbst wenn der Geschenkgeber/Erblasser diese Fristen erreicht oder überschritten hat. Oben genannte Fristen müssen somit vom Veräußerer erfüllt werden. Für diese Fristen ist es jedoch nicht von Bedeutung, ob der Veräußerer bereits Eigentümer oder lediglich (Mit)Bewohner der Liegenschaft war. Erbt eine Person eine Liegenschaft und verkauft diese dann anschließend, ist es ausreichend, dass der Erbe/die Erbin nachweisen kann, dass die „5 aus 10-Regelung“ gegeben ist. Wichtig für diese Befreiung ist weiters, dass der Hauptwohnsitz auch tatsächlich längstens innerhalb eines Jahres nach Verkauf aufgegeben wird. Steuerfrei bleiben auch Gewinne aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden („Herstellerbefreiung“), der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf unterliegt in diesem Fall jedoch der Immobilienertragsteuer. Selbstherstellung heißt, dass es sich um einen Neubau und nicht bloß um eine umfassende Sanierung bzw. Renovierung eines bestehenden Objekts handelt und der Bauherr das Kostenrisiko aus diesem Hausbau trägt. Für diese Befreiung ist es erforderlich, dass der Hersteller als Veräußerer auftritt. Sollte dieses selbsthergestellte Gebäude in den letzten zehn Jahren teilweise oder zur Gänze vermietet worden sein, so geht diese Befreiung verloren. Für die Höhe der Immobilienertragsteuer für den Fall, dass keine Befreiung gilt, ist es weiters noch entscheidend, ob das Grundstück vor dem 31.03.2002 angeschafft wurde oder danach. Im erstgenannten Fall beträgt die Steuer 4,2 % vom Verkaufspreis bzw. 6 % (ab 01.01.2027), Kosten i. Z. m. dem Verkauf können nicht in Abzug gebracht werden. Für alle anderen Grundstücke, die nach diesem Stichtag angeschafft wurden, beträgt die Steuer 30 Prozent vom Gewinn aus dem Grundstücksverkauf, also aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungs-/ Herstellungskosten der Baulichkeit. Es ist daher sinnvoll, sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise bei Ausgaben i. Z. m. Gebäuden auf jeden Fall aufzuheben, damit bei einem späteren Verkauf Kosten nachgewiesen werden können. Weitere Sonderbestimmungen betreffen umgewidmete Liegenschaften. Es empfiehlt sich aufgrund der möglichen Komplexität im Einzelfall, vor der beabsichtigten Veräußerung sich an den Rechtsberater seines Vertrauens zu wenden, um die steuerliche Behandlung aufgrund der persönlichen Umstände vorweg abklären zu lassen. Klagenfurter Markt: Beim„Ivo“ vergisst man die Alltagssorgen In diesem gemütlichen Restaurant kann man beinah die Meeresluft riechen. Frische Meeresfrüchte und guter Wein laden zum Verweilen ein. www.das-kaernten.at Tipps vom Steuerprofi von Steuerbearter Mag. Peter Weitzel Foto beigestellt Private Grundstücksverkäufe und Steuern Viele Wildtier-Bestände der Erde nehmen laut einem WWF-Bericht dramatisch ab. Von 1970 bis 2022 seien die darin erfassten WirbeltierPopulationen um 73 Prozent geschrumpft. Die größten Rückgänge verzeichnen Flüsse, Seen und andere SüßwasserLebensräume mit einem Rückgang von 85 %. An Land gibt es Verluste von 69 %, in den Meeren 59 %. Der Grund sei menschengemacht. Lebensmittelproduktion, Energieversorgung und Finanzsystem seien hauptverantwortlich für den Lebensraumverlust. In den heimischen Betrieben sinkt die Zahl der Lehrlinge. Nach Angaben der Wirtschaftskammer waren Ende September rund 95.000 junge Frauen und Männer in Unternehmen in Ausbildung. Das ist ein Minus von 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Grund für den Rückgang sind laut Kammer die geburtenschwachen Jahrgänge, dazu kommen das geringe Wachstum und steigende Kosten. Die Gewerkschaft wirft den Unternehmen dagegen Verweigerung vor. Vor allem in Ostösterreich fehle es an Lehrstellen. Wildtier-Bestände nehmen stark ab Zahl der Lehrlinge sinkt EINLADUNG ZUM CHORKONZERT der Singgemeinschaft Projern Samstag, 14. November Beginn 19:00 Uhr im Rathaushof St. Veit/Glan WEITERE MITWIRKENDE: MGV Althofen Leitung: Jakob Feichter „Fetznmusi“ Leitung: Renate Altmann DURCH DAS PROGRAMM FÜHRT: Birgit Bergner EINTRITT: Vorverkauf: € 10,00 Abendkasse: € 12,00 KARTENBESTELLUNGEN: Bei den Mitgliedern der Singgemeinschaft Projern oder unter Tel. 0660 46 18 566 email: erich.petschacher@chello.at Grafik & Druck: F. Knapp, 9300 St. Veit, 0650/6047300 Leitung: Eva Fogash Sven Hager-Blazevic in Aktion: In der Küche bei der Zubereitung köstlicher Speisen. Vater Ivo Blazevic-Hager mit Sohn Sven im Lokal – ein gut eingespieltes Gastronomen-Team. © Bergfee/adobestock
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